AGB

                 

  1. Allgemeines
    Diese Geschäftsbedingungen sind für alle geschäftlichen Beziehungen,  Kaufverträge und sonstige Rechtsgeschäfte mit Firma „Frank Schäfer“ (Frank  Schäfer, Schreinermeister, Grüner Flur 31, 66564 Ottweiler) rechtsverbindlich vereinbart. Vereinbarungen, die abweichen sind nur wirksam, wenn diese schriftlich abgeschlossen und von mir schriftlich bestätigt werden.
                                                                                                                                          
  2. Angebote,  Planung
    Ich behalte mir vor, für Planung, Entwurf und Angebotserstellung einen Unkostenbeitrag zu verrechnen, wenn es zu keinem Auftrag kommen sollte.
    Im Auftrag des Kunden erstellte Planungen bzw. Gestaltungsvorschläge sind  entsprechend dem entstandenen Aufwand zu vergüten, falls nicht ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Angebote haben eine maximale Verbindlichkeitsdauer von zwei Monaten.

                   
  3. Urheberschutz
    Der Kunde verpflichtet sich, vor Abschluss eines Kaufvertrages überlassene Zeichnungen und Pläne unter Beachtung unserer Urheberrechte nicht für sich zu nutzen und nicht an Dritte weiter zugeben.
                   
  4. Preise
    Sämtliche Preise werden als Nettopreis mit separat ausgewiesener MWSt angegeben. Fracht und Verpackung werden, falls auftragsspezifisch nötig, als einzelne Posten aufgeführt, soweit nichts anderes vereinbart ist. Im Falle einer Änderung des gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes nach Vertragsabschluss sind wir berechtigt und verpflichtet, den zum Zeitpunkt  der Rechnungsstellung gesetzlich geltenden Steuersatz zu berechnen.
                   
  5. Zahlung
    Bei Zustandekommen einer rechtskräftigen Geschäftsbeziehung ist je  nach Vereinbarung eine Anzahlung an Schreinermeister Frank Schäfer zu leisten, dieser behält sich vor, erst  mit der Bestellung/Produktion nach dem Erhalt der Anzahlung zu beginnen. Der Restbetrag ist, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, mit Beendigung und Rechnungsstellung des ausgeführten Auftrags, ohne Abzug zur Zahlung fällig. Ich bin berechtigt, Barzahlung zu verlangen. Bei Scheckzahlung oder Überweisungen gilt die Zahlung erst nach Gutschrift des Betrages auf meinem Konto als geleistet.
                  
     
  6. Zahlungsverzug
    Bei Verzug von Zahlungen bin ich berechtigt, für den rückständigen Betrag  Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % per angefangenen Monat zu verlangen. Die Geltendmachung höherer Schadensersatzansprüche auf Nachweis bleibt  vorbehalten. Daneben sind ich berechtigt, nach Eintritt des Verzuges für jede Mahnung einen Betrag von 25,00 Euro zu Rechnung zu stellen.
                   
  7. Eigentumsvorbehalt
    Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung mein Eigentum. Im Falle der Weiterveräußerung oder Lieferung an einen Dritten, eingeschlossen eine  Pfändung der Ware, hat der Vertragspartner den Dritten auf das Bestehen des Eigentumsvorbehalts hinzuweisen, sowie mir über Person und Anschrift  des Dritten Mitteilung zu machen. Des Weiteren tritt er sämtliche sich aus dem Weiterverkauf ergebende Ansprüche gegen den Dritten an mich ab.
                   
  8. Lieferung
    Lieferfristen und -termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich/schriftlich vereinbart wurden. Bei Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins kann ein Verzug erst nach Ablauf einer schriftlich zu setzenden Frist von mindestens 4 Wochen erfolgen. Von mir nicht zu vertretende Störungen des Geschäftbetriebes unserer Lieferanten, wie Arbeitskämpfe, Verkehrsstörungen, höhere Gewalt sowie Lieferengpässe können einen Verzug nicht auslösen. Sie befreien mich für die Dauer der Auswirkung von der Lieferverpflichtung und verlängern die Lieferzeit dem entsprechend. Eine Pflicht zur Ersatzbeschaffung besteht nicht. Bei  Teillieferungen sind entsprechend des Lieferumfanges Teilzahlungen auf  den Bruttokaufpreis fällig.
                   
  9. Montage
    Soweit im Vertrag eine Montagezusage getroffen wurde, enthält meine Montage nur den Einbau der von mir gefertigten und bezogenen Teile. Sofern der Vertragspartner von mir Installationspläne erhalten hat und mich nicht  mit der bauseitigen Ausführung beauftragt hat, ist dieser für die ordnungsgemäße Umsetzung der Vorinstallation selbst verantwortlich. Alle  Zusatzarbeiten, die aufgrund von bauseitig behindernden Umständen erbracht  werden (z.B.: nicht ausgeräumte Nischen, fehlerhafte Wasser - oder Elektroinstallation), sind einschließlich eventueller zusätzlicher An –und Abfahrtenkosten zusätzlich zu vergüten.
                   
  10. Gefahrübergang
    Die Gefahr eines Untergangs oder einer Verschlechterung der gekauften Ware  (z. B.: Verlust, Beschädigung) geht mit Übergabe an den Vertragspartner über. Im Falle der Versendung der Ware an den Vertragspartner oder an einen von ihm benannten Bestimmungsort geht die Gefahr bereits mit der Auslieferung an die zur Versendung bestimmte Person oder Unternehmen (z.B.: Post, Paketdienst) über. Eine Versicherung der Ware erfolgt nur bei ausdrücklichem Verlangen und auf Kosten des Vertragspartners.
                   
  11. Abnahmeverzug
    Nimmt der Vertragspartner auf Grund von Umständen, die in seinem Bereich liegen, zum vertraglich vereinbarten Termin die Ware nicht ab oder verweigert ohne Rechtsgrundlage die Annahme, kann ich –meine Lieferfähigkeit vorausgesetzt – zu diesem Zeitpunkt Vertragserfüllung, d.h. Zahlung des bei Lieferung fälligen Betrages verlangen. Weiterhin habe ich Anspruch auf Erstattung sämtlicher zusätzlicher anfallender Kosten, die sich aus diesem Tatbestand ergeben, wie z.B.: Transport- oder Lagerkosten (möglicher Grund: Abwesenheit des Empfängers bei Anlieferung).
                   
  12. Gewährleistung
    Die Gewährleistung tritt ein bei Mängeln, die ich nach den §§ 459, 460 BGB  zu vertreten habe und ist nach meiner Wahl auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt. Erfolgt auf die Mängelrüge des Käufers nicht innerhalb einer angemessenen Frist eine Nachbesserung oder eine mängelfreie Nachlieferung, kann der Vertragspartner den Kaufpreis um den Mangel mindern. Die Zeitspanne für eine Ersatzlieferung kann im Einzelfall  genauso lang sein wie die ursprüngliche Lieferzeit. Offensichtliche Mängel sind mir  innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung oder Montage schriftlich und detailliert anzuzeigen. Aus handelsüblichen Abweichungen vom Verkaufsmuster, besonders wenn es sich um Naturprodukte wie z.B. Holz handelt (Farbigkeit, Maserung) kann der Vertragspartner keine Ansprüche und Rechte herleiten. 

    Der Besteller akzeptiert: Holzwerkstoffe unterliegen den natürlichen Eigenschaften des Werkstoffes. Hierzu gehört insbesondere Quellen und Schwinden sowie in einzelnen Fällen auch kleinere Risse im Naturholz.

  13. Schlichtung                                                                                        Die Firma Schreinermeister Schäfer erklärt sich bei rechtlichen Konflikten mit Verbrauchern (§ 13 BGB) bereit, an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teilzunehmen. Die für die Firma Schreinermeister Schäfer zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein Telefon 07851 / 795 79 40 Fax 07851 / 795 79 41 E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de Webseite: www.verbraucher-schlichter.de               
  14. Haftung
    Ansprüche des Vertragspartners, die über die in Ziffer 12 bestimmten Ansprüche hinausgehen, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft i.S.d. §§ 463,    
               480 Abs. 2 BGB.
                   
  15. Rücktritt
    Bei Vorliegen oder Eintritt von sachlichen Gründen, z. B. Einstellung und  Änderung der Produktion, Nichtlieferung der gekauften Waren durch den Hersteller, bin ich zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Gleiches gilt im Falle von unrichtigen Angaben des Vertragspartners über seine Kreditwürdigkeit. Ist der Rücktritt vom Vertragspartner zu vertreten,  habe ich Anspruch auf Ausgleich in Höhe von mindestens 35 % des Kaufpreises, unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche.Handwerksleistungen sind vom Umtausch ausgeschlossen.

Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch Klagen in Wechsel-, Scheck- und Urkundenprozessen ist Ottweiler.